Das Erneuerbaren Ausbau Gesetz (kurz EAG) wurde kürzlich – mit einem halben Jahr Verzögerung – im österreichischen Parlament beschlossen. Es wird das Ökostromgesetz ablösen. Mit diesem Gesetz soll der Ausbauturbo für die Photovoltaik gezündet werden. „Das EAG ist der Grundstein für eine Solar-Revolution“ sagt Vera Immitzer, die Geschäftsführerin des Verbands Photovoltaic Austria“.
Was ist NEU? Kurzzusammenfassung der wesentlichsten Änderungen durch das EAG:
- Jährlich angestrebter Zubau einer PV-Erzeugung von 1.100 GWh/Jahr
- Mögliche Erweiterung von bestehenden Anlagen über 200 kW, ohne Verlust der bestehenden Tarifförderung
- Auch größere Anlagen werden wieder gefördert
Förderung des Ausbaus über folgende zwei Fördersysteme:
mind. 700 MW/Jahr über die Marktrpämie auf eingespeisten Strom für Anlagen ab 10 kWp (§ 10-34; § 45-47)
mind. 60 Mio. Euro/Jahr für Investitionszuschüsse für Anlagen bis 1.000 kWp und Stromspeicher, Zuschlag für innovative Anlagen von + 30 % (§ 56)
Ausweitung der Flächen die für PV genutzt werden können (siehe v.a. Abänderungsantrag § 33 und § 56)
Ermöglichung von Energiegemeinschaften (§ 16b und § 16c ElWOG – zu finden unter EAG Artikel 3 )
Erleichterung bei Netzanschluss von Anlagen bis 20 kW (§ 17a ElWOG – zu finden ihm EAG unter Artikel 3)
Einführung pauschaler Netzzutrittsgebühren (§ 54 ElWOG – zu finden im EAG unter Artikel 3).
Quelle: Photovoltaic Austria
Lesenswerter Überblick über die Neuerungen im EAG: Factsheet Photovoltaik